Maximal von staatlicher Förderung profitieren:
Alle RIKKER-Mehrfamilienhäuser werden als Effizienzhaus 40 ausgeführt. Der hohe Energiestandard sichert Ihnen über viele Jahre geringe Energiekosten und ist auch Voraussetzung dafür, dass Sie beim Kauf einer Wohnung von attraktiven Förderungen profitieren können. Wir beraten Sie kompetent und detailliert, welche Förderungen für Sie möglich sind, bereiten die Förderanträge für Sie vor und übernehmen die komplette Abwicklung.
kfw-Programm 300
für Familien
Zinsvergünstigtes Darlehen ab 0,46% Zinsen, maximale Höhe des Darlehens: 220.000 Euro
Kombinierbar mit Z15-Darlehen
kfw-Programm 297
für private Käufer
Zinsvergünstigtes Darlehen ab 2,45% Zinsen, maximale Höhe des Darlehens: 100.000 Euro je Wohneinheit
Kombinierbar mit Z15-Darlehen
kfw-Programm 298
für Investoren
Zinsvergünstigtes Darlehen ab 2,45% Zinsen, maximale Höhe des Darlehens: 100.000 Euro je Wohneinheit
Kapitalanleger haben zusätzlich die Möglichkeit, die neue degressive Abschreibung in Höhe von 5% anzusetzen. Durch die erhebliche zusätzliche Steuerersparnis in den ersten Jahren der Investition steigt die Rendite.
Mehr dazu
L-Bank – Z15 Darlehen
Kombi-Darlehen für Familien
Zinsvergünstigtes Darlehen mit Laufzeit 15 Jahre und 1% Zins
Kombinierbar mit kfw-Programm 300, Familie
Stand 03/25, keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen. Änderungen der Konditionen durch die L-Bank oder die KfW möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Berechnungsbeispiel
7 Zimmer-Wohnung,
Flexi-Wohnkonzept
(2 Wohneinheiten)
133 m² Wohnfläche
Familie mit 3 Kindern
KfW-Kredit – Programm 297
100.000 Euro, ab 2,10% Zinsen
KfW-Kredit – Programm 300 (für zweite Wohneinheit)
200.000 Euro, ab 0,25% Zinsen (max. Haushaltseinkommen 120.000 Euro)
L-Bank – Z15 Darlehen
359.500 Euro, 1% Zins (max. Haushaltseinkommen 96.500 Euro)
Steigern Sie als Kapitalanleger Ihre Rendite: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Erwerb neu errichteter Wohngebäude eine degressive Sonderabschreibung in Höhe von 5%* pro Jahr in Anspruch nehmen. Durch die Steuerersparnis steigt Ihre Rendite und die Investition lässt sich schneller refinanzieren.
*Die degressive AfA gilt entsprechend dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 für alle nach dem 30.09.2023 neu gebauten Immobilien, die Wohnzwecken dienen und die nach der Fertigstellung vermietet werden. Basis der Berechnung sind die Gebäudekosten inklusive Nebenkosten abzüglich der anteiligen Grundstückskosten.
Ein Fördercheck lohnt sich in dem Fall, denn mit dem richtigen Programm und der richtigen Kombination
lässt sich viel Geld sparen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, Telefon 07144 – 83 60-43.
Ihre Ansprechpartnerin: Annika Preuss, Energieberaterin